Aktuelle Informationen für unsere Mandanten ■
- Inhaltsverzeichnis

1. Bestens informiert von Ihrem Steuerberater Eselgrimm und Partner in Schweinfurt ■
In unseren Jahresrundschreiben, die Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden, informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Steuern und Wirtschaft. Hierbei geben wir unseren Mandanten insbesondere Informationen an die Hand, die diese benötigen um notwendige Änderungen und Anpassungen für das kommende Jahr vorzunehmen.
Es gibt jedoch auch unterjährig Informationen und Entwicklungen, die für einen Großteil unserer Mandanten von bedeutendem Interesse sind. Diese Informationen werden von uns entsprechend vorselektiert und aufbereitet unseren Mandanten auf diesem Teil unserer Webseite wiedergegeben.
Bitte beachten Sie, dass hierbei nicht alle Belange jedes einzelnen Mandanten abgedeckt werden können, sondern aktuelle Änderungen und Neuigkeiten im Allgemeinen wiedergegeben werden. Selbstverständlich kann dies eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
2. Erstellung der Grundsteuererklärung ■
In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 sind deutschlandweit alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung zu erstellen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Wir haben Rund um die Thematik der Erstellung der Grundsteuererklärung für unsere Mandanten Informationen zur Grundsteuer
auf einer eigenen Themenseite zusammengestellt (Bitte Link anklicken).
„Wenngleich man durchaus den Eindruck gewinnen kann, größtenteils für das Finanzamt zu arbeiten,
ist es gleichwohl noch nicht geboten, bei der Finanzverwaltung um Urlaub ersuchen zu müssen.“
3. Aktuelle Informationen über steuerlich und wirtschaftlich relevante Themen ■
29.03.2023
Grundsteuer - in Bayern erneute Verlängerung ■
Am 28.03.2023 wurde die Verfügung G2164.2.1-2/2 St35 des bayerischen Landesamtes für Steuern bekannt gegeben.
Inhalt der Verfügung ist, dass es zwar bei der Abgabefrist 31.03.2023 für die Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022 bleibt, die Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet, wenn die Erklärung erst bis zum
30.04.2023 eingeht. Da dies ein Sonntag ist und der 1. Mai ein Feiertag, ist eine Abgabe bis längstens 02.05.2023 möglich.
Aktuell ist jedoch noch keine Verlängerung der Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster verkündet, sodass nach aktuellem Stand, die Einsicht mit dem 31.03.2023 endet. Wir empfehlen daher dringend, die Informationen des Liegenschaftskatasters umgehen abzurufen, auch wenn die Grundsteuererklärung erst in den kommenden Tagen erstellt werden soll.
20.03.2023
Geschäftsführerhaftung - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Unfähigkeit erst recht nicht ■
Eine Fahndungsprüfung bei einer GmbH hatte ergeben, dass diese Steuern verkürzt hatte. Dies geschah vornehmlich durch falsche Rechnungstellung. In der Folge wurde der Geschäftsführer der GmbH persönlich mittels
Haftungsbescheid zur Verantwortung gezogen.
Dieser führte nun vor Gericht aus, dass er zwar Geschäftsführer sei, die tatsächliche Geschäftsführung jedoch durch seinen Sohn bzw. später durch seinen Enkel erfolgt sei, die als Prokuristen im Unternehmen tätig waren.
Er selbst sei nicht involviert gewesen und habe keine Kenntnis gehabt, außerdem kenne er sich mit der EDV-Anlage nicht aus und hätte daher gar nicht nachvollziehen können, dass etwas nicht korrekt gelaufen sei.
Der BFH dagegen führt in seinem Urteil aus, dass er offensichtlich in seiner Aufsichtspflicht als Geschäftsführer versagt habe und im Übrigen die Tätigkeit als Geschäftsführer nicht hätte aufnehmen dürfen, wenn er nicht die Befähigung dazu habe, seine Aufsichtspflicht ausüben zu können.
25.02.2023
BMF schlägt bei Gebäude-Abschreibung schärferen Ton an ■
Die Abschreibung von Gebäuden wird pauschalisiert losgelöst von der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes betrachtet. So ist bei einem Neubau davon auszugehen, dass dieser je nach Art der Nutzung (ohne größere Erhaltungsaufwendungen) tatsächlich zwischen 60 und 80 Jahren genutzt wird, die Abschreibungsdauer dagegen beträgt pauschalisiert zwischen 40 und 50 Jahren. Diese Pauschale wurde auch angewandt, wenn erkennbar war, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die Pauschale sein wird.
Eine kürze Nutzungsdauer konnte angesetzet werden, wenn entsprechende Nachweise erbracht wurden oder hinlänglich begründet werden konnte, dass die tatsächliche Nutzungsdauer voraussichtlich geringer sein wird.
Mit BMF-Schreiben vom 23.02.2023 IV C3 - S 2198/22/10006:005 präzisiert der BMF hinsichtlich der Feststellung einer kürzeren Nutzungsdauer wie folgt:
Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Absatz 4 S. 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender
Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen.
Damit sind alle anderen bislang üblichen Wege geschlossen und nur noch der mit Kosten verbundene Weg über einen Gutachter gegeben.
10.02.2023
Hybride Mitgliederversammlung verabschiedet ■
Am 09.02.2023 wurde vom Bundestag das Gesetzg zur hybriden Mitgliederversammlung verabschiedet. Damit soll ermöglicht werden, dass Vereine und Gremien eine gemischte Mitgliederversammlung abhalten können, bei der die Teilnehmer sowohl persönlich vor Ort als auch durch elektronische Hilfsmittel wie Video oder Chat an den Versammlungen teilnehmen und abstimmen können.
17.01.2023
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ■
Nahezu unbemerkt wurde am 28.12.2022 ein neues Gesetz verabschiedet. Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen, die nicht nur zur Geschäftsanbahnung, sondern zur Geschäftsabwicklung dienen, die Umsätze der Anbieter unter Nennung deren Daten an die Finanzverwaltung zu melden.
Dies betrifft sowohl Warenverkäufe als auch Dienstleistungen oder die zeitlich befristete Überlassung von Nutzungen oder Rechten. Betroffen sind demnach Plattformen wie ebay, hood, Etsy, AirBnB, BlaBlaCar und so weiter. Nicht betroffen sind dagegen Plattformen wie Mobile oder Autoscout24, da dort keine Geschäfte abgeschlossen, sondern nur angebahnt werden. Auch Plattformen wie Vinted, die beides anbieten, sind betroffen, da dort sowohl Verkäufe über die Plattform durchgeführt werden, als auch nur Geschäftsanbahnungen möglich sind.
Die Meldung hat an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen. Gemeldet werden hierbei die persönlichen Daten des Anbieters, wie Anschrift und vorhandene Steuer- und Identifikationsnummern, die Bankverbindung, die Anzahl der getätigten Geschäfte und der damit erzielte Umsatz und die an den Plattformbetreiber gezahlten Gebühren/Provisionen.
13.01.2023
Keine Party während Krankschreibung ■
Das Arbeitsgericht Siegburg hat überraschend geurteilt, dass eine fristlose Kündigung dann gerechtfertigt ist, wenn eine krankgeschriebene Arbeitnehmerin in der Disco Party macht.
Beachtlich ist das Urteil insbesondere, da die Arbeitsgerichte in ähnlich gelagerten Fällen bislang zugunsten der Arbeitnehmer entschieden haben. Der Arbeitgeber könne nicht erkennen, an was der Arbeitnehmer erkrankt sei und je nach Art der Erkrankung könne eine ausgelassene Feier der Erholung förderlich sein - so der bisherige Tenor. Nun also überraschend ein anderslautendes Urteil, das ganz im aktuellen Trend der Arbeitsgerichtsurteile liegt, die vermehrt zugunsten der Arbeitgeber gesprochen werden.