Aktuelle Informationen für unsere Mandanten
Inhaltsverzeichnis
1. Bestens informiert von Ihrem Steuerberater Eselgrimm und Partner in Schweinfurt
In unseren Jahresrundschreiben, die Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden, informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Steuern und Wirtschaft. Hierbei geben wir unseren Mandanten insbesondere Informationen an die Hand, die diese benötigen um notwendige Änderungen und Anpassungen für das kommende Jahr vorzunehmen.
Es gibt jedoch auch unterjährig Informationen und Entwicklungen, die für einen Großteil unserer Mandanten von bedeutendem Interesse sind. Diese Informationen werden von uns entsprechend vorselektiert und aufbereitet unseren Mandanten auf diesem Teil unserer Webseite wiedergegeben.
Bitte beachten Sie, dass hierbei nicht alle Belange jedes einzelnen Mandanten abgedeckt werden können, sondern aktuelle Änderungen und Neuigkeiten im Allgemeinen wiedergegeben werden. Selbstverständlich kann dies eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
„Wenngleich man durchaus den Eindruck gewinnen kann, größtenteils für das Finanzamt zu arbeiten,
ist es gleichwohl noch nicht geboten, bei der Finanzverwaltung um Urlaub ersuchen zu müssen.“
2. Aktuelle Informationen über steuerlich und wirtschaftlich relevante Themen
26.04.2026
BFH: Kein Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer bei durchgehender Nutzung für mehrere Tätigkeiten
Mit Urteil vom 14.02.2026 (VI R 32/23) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur einmal berücksichtigt werden kann, auch wenn es gleichzeitig für mehrere einkommensteuerlich relevante Tätigkeiten genutzt wird.
Ein Steuerpflichtiger nutzte sein Arbeitszimmer sowohl für eine selbständige als auch eine angestellte Tätigkeit. Der BFH stellte klar, dass der Höchstbetrag für das Arbeitszimmer von 1.260 EUR nicht vervielfacht werden darf. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung und nicht die Zahl der Tätigkeiten.
Für Unternehmer und Arbeitnehmer, die ein gemeinsames Arbeitszimmer für verschiedene Einkünfte nutzen, bedeutet dies, dass sie eine Aufteilung der Kosten nicht mehrfach steuerlich geltend machen können.
19.04.2026
Neue Regelungen zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 09.04.2026 klargestellt, in welchen Fällen der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG auf Photovoltaikanlagen Anwendung findet. Besonders relevant sind die Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Lieferung und Montageleistungen.
Lieferungen einschließlich der wesentlichen Installationsarbeiten werden weiterhin dem Nullsteuersatz unterworfen. Wartungsverträge und nachträgliche Umbauten fallen hingegen nicht darunter. Neu aufgenommen wurde die Vereinfachungsregel für Betreiber mehrerer Anlagen auf demselben Grundstück.
- Der Nullsteuersatz gilt nur für Anlagen bis 30 kW (p) auf oder in der Nähe von Privatwohnungen
- Die Lieferung muss unmittelbar der Stromerzeugung dienen
- Ein separater Wartungsvertrag ist stets umsatzsteuerpflichtig
11.04.2026
BFH bestätigt Steuerpflicht für Preisgelder bei TV‑Shows
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.01.2026 (VI R 12/24) entschieden, dass Gewinne aus Fernsehshows grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind, wenn der Teilnehmer eine individuelle Leistung erbringt, die über bloßes Glück hinausgeht.
Im entschiedenen Fall erhielt ein Teilnehmer eines Wissensquiz 50.000 EUR. Der BFH sah die Teilnahme als Leistung an, für die das Preisgeld eine Gegenleistung darstellt. Damit liegt steuerpflichtiges Einkommen vor. Reine Glücksspiele oder Preisausschreiben ohne Leistungsbezug bleiben steuerfrei.
Für Selbständige und Influencer, die in vergleichbaren Formaten auftreten, kann dies weitreichende steuerliche Folgen haben – insbesondere im Hinblick auf Umsatzsteuer und Betriebseinnahmen.
04.04.2026
Erleichterte Abschreibung für Modernisierungen an Bestandsgebäuden beschlossen
Der Bundestag hat am 02.04.2026 eine Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen. Danach können Modernisierungs‑ und Sanierungskosten an bestehenden Wohngebäuden ab 2027 zeitlich befristet über zehn Jahre abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 5a EStG‑neu).
Begünstigt sind energetische Maßnahmen, Barrierefreiheit und der Einbau moderner Heiztechnik. Damit sollen Hauseigentümer und Vermieter zu Investitionen in ältere Gebäude motiviert werden, ohne den Neubau zu bevorzugen.
- Anträge für Maßnahmen ab 01.01.2027 möglich
- Kosten müssen durch Fachunternehmen belegt sein
- Förderung kann neben KfW‑Programmen genutzt werden
29.03.2026
BFH: Umsatzsteuerpflicht private Veräußerung von Kryptowährungen
Mit Urteil vom 27.02.2026 (XI R 8/24) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether im Rahmen sog. „Staking‑Programme“ umsatzsteuerpflichtig sein kann, sofern regelmäßig Entgelte erzielt werden.
Der BFH stellte klar, dass eine Unternehmereigenschaft bereits dann vorliegt, wenn die digitale Währung mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt oder Dritten gegen Entgelt überlassen wird. Private Gelegenheitsverkäufe bleiben weiterhin einkommensteuerlich relevant, aber umsatzsteuerfrei.
Unternehmer sollten ihre Kryptotransaktionen prüfen und gegebenenfalls eine umsatzsteuerliche Registrierung vornehmen.
27.03.2026
BGH kippt „Drei‑Angebote‑Regel“ bei WEG‑Erhaltungsmaßnahmen
Der Bundesgerichtshof hat am 27.03.2026 (V ZR 7/25) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Damit beendet der V. Zivilsenat die bislang verbreitete Praxis, wonach Beschlüsse ohne mindestens drei Angebote häufig für ungültig erklärt wurden. Für Verwalter und Eigentümer schafft das mehr Flexibilität; die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und Wirtschaftlichkeit bleiben jedoch maßgeblich. Handwerksbetriebe profitieren von weniger Formalaufwand und schnelleren Vergaben, sollten aber auf eine transparente Angebots- und Entscheidungsdokumentation achten.
26.03.2026
BFH: Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG zulässig
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23) klargestellt, dass die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016 verfassungsrechtlich zulässig ist; die Pressemitteilung erfolgte am 26.03.2026. Maßgeblich war, dass mit dem Bundestagsbeschluss vom 24.06.2016 ein schutzwürdiges Vertrauen in das alte Recht entfiel. Für Unternehmens- und Immobilienübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bedeutet das, dass Schenkungen zwischen Juli und November 2016 den neuen Begünstigungs- und Bewertungsregeln unterliegen. Unternehmen sollten frühere Gestaltungen in diesem Zeitfenster prüfen und Fristen für etwaige Korrekturanträge beachten.
26.03.2026
Kirchensteuer: Finanzgerichte müssen innerkirchliches Mitgliedschaftsrecht beachten
Mit Urteil vom 30.10.2025 (X R 28/22) – bekanntgegeben am 26.03.2026 – hat der BFH die Anforderungen an die Ermittlungen der Finanzgerichte zur Kirchenmitgliedschaft präzisiert. Gerichte dürfen einschlägige innerkirchliche Bestimmungen nicht frei auslegen, sondern müssen die Auslegung der maßgeblichen kirchlichen Stellen zugrunde legen. Für Steuerpflichtige bedeutet das: Die Feststellung eines (Wieder‑)Eintritts in die Kirche erfordert belastbare innerkirchliche Grundlagen; bloße Indizien wie gezahlte Kirchensteuer reichen nicht ohne Weiteres. Arbeitgeber sollten bei Lohnsteuerabzug weiterhin den ELStAM‑Status beachten; Einwände gegen die Kirchensteuer sind von Mitarbeitenden direkt mit der Kirche bzw. dem Finanzamt zu klären.
12.03.2026
Abfindung für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht nicht einkommensteuerpflichtig
Der BFH entschied am 20.01.2026 (VIII R 6/23), dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsverzicht auch bei ratenweiser Zahlung nicht der Einkommensteuer unterliegen; die Entscheidung wurde am 12.03.2026 mitgeteilt. Solche Leistungen sind mangels Leistungsaustausch unentgeltlich und schenkungsteuerlich einzuordnen. Für Familienunternehmen und Übergeber in der vorweggenommenen Erbfolge schafft dies Planungssicherheit bei Gleichstellungsgeldern. Hinweis: Schenkungen sind nach § 30 ErbStG binnen drei Monaten anzuzeigen; prüfen Sie rechtzeitig Freibeträge und Liquiditätswirkung der Schenkungsteuer.
01.03.2026
KEINE ERINNERUNGEN an zu leistende Vorauszahlungen mehr!!!
Die Finanzverwaltung wird ab diesem Jahr KEINE ERINNERUNGEN an zu leistende Vorauszahlungen mehr senden!
Bitte denken Sie unbedingt daran künftig die Vorauszahlungen selbst zu überweisen. Die Höhe und Zahlungstermine entnehmen Sie Ihrem letzten Steuerbescheid.
27.02.2026
WEG: Erstherstellungspflicht bei steckengebliebenem Bau präzisiert
Der BGH entschied am 27.02.2026 (V ZR 219/24), dass Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft bei einem steckengebliebenen Bau auch die Errichtung innenliegender, nichttragender Wände in verputzter Form samt unter Putz verlegter Leitungen sowie den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung verlangen können. Die dingliche Zuordnung zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist dafür unerheblich. Für die Kosten gilt: Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum tragen grundsätzlich alle, anteilige Leistungen am Sondereigentum treffen die begünstigten Eigentümer. Für Bauträgerinsolvenzen und WEGs schafft das Urteil praxistaugliche Leitplanken; Verwalter sollten Beschlussvorlagen zur plangerechten Erstherstellung zügig vorbereiten.
26.02.2026
BGBl I Nr. 47/2026: Änderungen im Güterkraft- und Personenbeförderungsrecht
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (BGBl. I Nr. 47 vom 26.02.2026; Ausfertigung 23.02.2026) ist grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Es betrifft Unternehmen im Gütertransport und Personenverkehr und schärft u. a. Genehmigungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Aufsicht. KMU in Logistik, Kurierdiensten oder Personenbeförderung sollten ihre Genehmigungen, internen Prozesse und Fahrer- bzw. Unternehmerunterweisungen prüfen und nötige Nachweise aktualisieren.
24.02.2026
BFH: Hochpreisiges Wohnmobil kann „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ sein
Mit Urteil vom 27.01.2026 (IX R 4/25) stellt der BFH klar, dass auch hochpreisige Alltagsgüter (hier: Wohnmobil) vom Tatbestand der privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) ausgenommen sein können. Entscheidend ist die vorrangige Nutzung und fehlendes Wertsteigerungspotenzial, nicht der Kaufpreis oder eine zeitweise Vermietung. Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Verluste/Gewinne aus der Veräußerung solcher Gegenstände sind regelmäßig nicht nach § 23 EStG zu erfassen. Betriebe sollten bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern Nutzungskonzepte und Abschreibungen sauber dokumentieren.
24.02.2026
BFH: Ruhestandsfeier des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Der BFH entschied am 19.11.2025 (VI R 18/24), veröffentlicht am 24.02.2026, dass Kosten einer vom Arbeitgeber ausgerichteten Verabschiedungsfeier regelmäßig keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn beim ausscheidenden Arbeitnehmer auslösen. Maßgeblich sind Anlass, Gastgeberrolle, Gästeliste und Veranstaltungsort; eine betriebliche Prägung spricht gegen Arbeitslohn. Unternehmen können entsprechende Veranstaltungen lohnsteuerlich sicher gestalten, wenn Konzept, Einladung und Kostenübernahme die Arbeitgeberveranstaltung eindeutig dokumentieren.
19.02.2026
BFH zu Pensionszusagen: Spielräume und Grenzen bei Entgeltumwandlung
In zwei Urteilen (I R 50/22 vom 19.11.2025 und I R 4/23 vom 17.12.2025) konkretisiert der BFH die steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Reine Entgeltumwandlungen sind auch ohne Probezeit grundsätzlich fremdüblich, sofern kein zusätzliches Arbeitgeberrisiko entsteht; überhöhte Garantiezinsen können jedoch zur „Mischfinanzierung“ führen, die nur bei insgesamt angemessener Gesamtvergütung anerkannt wird. KMU sollten Zusagebedingungen (v. a. Verzinsung, Insolvenzsicherung) prüfen und die Angemessenheit der Gesamtvergütung nachvollziehbar dokumentieren.
12.02.2026
BFH: Notar keine Wiedereinsetzung bei verspäteter GrESt-Anzeige
Der BFH entschied am 08.10.2025 (II R 22/23), bekannt gemacht am 12.02.2026, dass ein Notar bei Versäumung der zweiwöchigen Anzeigefrist nach § 18 GrEStG keine Wiedereinsetzung nach § 110 AO beantragen kann. Antragsberechtigt sind nur die am Grunderwerbsteuerverfahren beteiligten Steuerpflichtigen; Notare erfüllen eine eigene Pflicht und haften nicht für das Fristversäumnis der Parteien. Praxis-Hinweis: Erwerber und Veräußerer sollten die eigene Anzeige nach § 19 GrEStG fristgerecht und unabhängig von der notariellen Meldung veranlassen.
05.02.2026
BGBl I Nr. 28/2026: Änderungen im Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht
Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BGBl. I Nr. 28 vom 05.02.2026; Ausfertigung 03.02.2026) ist überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Reform betrifft u. a. Regelungen im BGB-Verbrauchervertragsrecht, im VVG sowie im Behandlungsvertragsrecht. Unternehmen mit B2C-Geschäften sollten AGB, Widerrufs- und Informationsbelehrungen sowie Online-Kündigungs- und Vertragsprozesse auf Aktualität prüfen und erforderliche Anpassungen kurzfristig umsetzen.
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