+49 9721 646460 info@stb-esel­grimm.de
  1. Eselgrimm und Partner
  2. Steuerkanzlei
  3. Fachberater für Gemeinnützigkeit

Fachberater für Gemeinnützigkeit ■

Die Betreuung von gemeinnützigen Organisationen liegt uns besonders am Herzen. Egal, ob Verein, Stiftung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder gemeinnützige Unternehmergesellschaft, wir bieten Unterstützung in allen steuerlichen Belangen der Gemeinnützigkeit, egal ob Buchführung, Lohnbuchführung, Steuererklärungen oder Abschlusserstellung.

Inhaltsverzeichnis

1. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit ■

Zertifikat Gemeinnützigkeit
Zertifikat Gemeinnützigkeit

Die steuerrechtlichen Anforderungen rund um eine gemeinnützige Körperschaft stellen ein eigenes Themengebiet dar, das zwar Überschneidungen mit dem Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrecht hat, im Wesentlichen jedoch ein selbstständiges Rechtsgebiet darstellt und völlig losgelöst zu betrachten ist. Der Ausdruck „gemeinnützige Körperschaft“ ist streng genommen falsch. Im Gesetz ist ausschließlich von steuerbegünstigten Körperschaften die Rede, im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch die Bezeichnung »Gemeinnützigkeit« durchgesetzt.

Für die steuerliche Behandlung von steuerbegünstigten Körperschaften sind grundsätzlich die §§ 51 bis 68 Abgabenordnung und die entsprechenden Ausführungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung einschlägig. Gerade bei der Besteuerung der gemeinnützigen Organisationen wurde der tatsächliche Umgang mit den Rechtsvorschriften zusätzlich durch richterliche Entscheidungen geprägt und unterliegt, wie alle anderen Gebiete des Steuerrechts, einem steten Wandel durch sich ändernde Normen und neue richterliche Entscheidungen.

Da die Kanzlei bereits eine Reihe von gemeinnützigen Organisationen betreut und wir dieses Segment verstärken möchten, hat der Partner Tim Eselgrimm eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wurde ihm der Titel »Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit« durch das IFU-Institut verliehen.

1.1. Unterstützung in allen Belangen

Wir bieten Beratung und Unterstützung in allen Belangen rund um die gemeinnützige Körperschaft und begleiten die durch uns betreuten Mandanten von der Gründung bis zur Auflösung.

Egal, ob Sie Hilfe bei der Erlangung der Gemeinnützigkeit benötigen, es um die laufende Erledigung von Buchführung und Jahresabschlüssen geht oder Sie Beratung bei Verlust der Gemeinnützigkeit oder bei der Beendigung der Körperschaft wünschen, wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

Einen Überblick über alle Leistungen, die wir auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit bieten, finden Sie am Ende der weiterführenden Seite zur Gemeinnützigkeit. Dort haben wir unsere Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit für Sie zusammengestellt.

2. Gemeinnützigkeit, was ist das überhaupt ■

Gemeinnützigkeit spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Gemeinnützige Organisationen verfolgen das Ziel, sich für das Wohl der Allgemeinheit zu engagieren, ohne Gewinne zu erzielen oder eigenwirtschaftlich tätig zu sein. Hierbei können unterschiedliche Zwecke verfolgt werden, die eine mildtätige, wissenschaftliche oder krichliche Fördertätigkeit als Zielsetzung haben. Eine Fördertätigkeit kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen. Mildtätigkeit ist ebenso Gemeinnützig wie das Verfolgen von Forschung im Bereich des Klimaschutzes. Bei allen gemeinnützigen Organisationen ist jedoch der Grundsatz der Gewinnlosigkeit gleich.

Die Organisationen können Mittel erhalten, Geld, Rechte, Zuwendungen unterschiedlichster Art. Hierbei kann es sich auch um beträchtliche Mittel handeln, am Ende jedoch sind alle dazu verpflichtet, die erhaltenen Mittel gemeinnützig einzusetzen. Zunächst jedoch muss die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Organisation erreicht werden. Die Voraussetzungen hierzu haben wir für Sie auf unserer Seite zur Gemeinnützigkeit zusammengestellt.

Hierbei sind gemeinnützige Organisationen, insbesondere in Bezug auf Finanzierung und Personal, immer wieder vor Herausforderungen gestellt. Es ist für gemeinnützige Organisationen daher wichtig, ihre Arbeit transparent zu gestalten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen und zu erhalten.

3. steuerliche Vergünstigungen ■

Da eine gemeinnützige Organisation den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt, erhält sie im Gegenzug steuerliche Vergünstigungen. Allerdings sind die Vergünstigungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Ist dies der Fall, genießt die Organisation verschiedene Vorteile, die für die Körperschaft von zentraler Bedeutung sind, um ihre gemeinnützigen Ziele verfolgen zu können.

Gemeinnützige Organisationen sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Eine gemeinnützige Organisation muss in Deutschland stets in der Form einer Körperschaft auftreten. Wir haben daher einen Überblick über die verschiedenen gemeinnützigen Körperschaften zusammengestellt. Hinsichtlich der Mittelbeschaffung sind sie berechtigt, sich über Spenden zu finanzieren. Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom Spender bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen Erbschaften erhalten, ohne dass hierbei Erbschaftsteuer ausgelöst wird.

Nicht nur im Bereich der Ertragsteuern, sondern auch bei der Umsatzsteuer sind gemeinnützige Organisationen begünstigt. Dies reicht von einer völligen Befreiung von der Umsatzsteuer bis zum ermäßigten Steuersatz, solange die begünstigten Zwecke der Organisation verfolgt werden. Dies gilt jedoch nicht generell, sondern ist davon abhängig in welchem internen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft Mittel vereinnahmt oder ausgegeben werden. Über die unterschiede der sogenannten Sphären der Gemeinnützigkeit bieten wir Ihnen auf der verlinkten Unterseite ausführliche Informationen.

Um die steuerlichen Vorteile genießen zu können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die gemeinnützige Organisation unter anderem ihre Mittel satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden. Dies schließt auch ein, dass die Ausgaben im Allgemeinen und Vergütungen für in der Organisation Tätige angemessen sein müssen. Bevor jedoch Mittel verwendet werden können, müssen diese zunächst in der gemeinnützigen Körperschaft vereinnahmt werden. Die unterschiedlichen wege der Mittelherkunft orientieren sich daran, aus welcher Sphäre die Mittel stammen.

4. Zwiespalt der Angemessenheit, Effizienz und Mittelbeschaffung ■

Gemeinnützige Organisationen sind auf Spenden und Fördermittel angewiesen, um ihre Arbeit zu finanzieren. Um diese Gelder zu akquirieren, sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit meist unerlässlich. Hierbei stehen die Organisationen häufig vor schwierigen Entscheidungen und müssen Abwägungen treffen und das nicht nur im Rahmen einer angemessenen Mittelverwendung in Hinblick auf die steuerlichen Vorgaben der Gemeinnützigkeit. Aus steuerlicher Sicht müssen die Mittel der gemeinnützigen Organisation unmittelbar für deren in der Satzung bestimmten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausgaben angemessen und wirtschaftlich sind.

Häufig steht der Verein oder die gemeinnützige Organisation jedoch weniger vor dem Problem, die Ausgaben aus steuerlichen Gesichtspunkten als angemessen und wirtschaftlich zu beurteilen. Vielmehr gilt dies ebenfalls in Hinblick auf potenzielle Unterstützer. Selbstverständlich soll auch aus Sicht eines Spenders die gemeinnützige Organisation die erhaltenen Mittel für den satzungsgemäßen Zweck verwenden. Das ist schließlich der Grund, warum der Spender der Organisation Mittel zur Verwendung überlassen hat.

Bei lokalen Vereinen, insbesondere bei Vereinen, bei denen Sport oder im weitesten Sinne Geselligkeit im Mittelpunkt stehen ist dies weniger ein Problem. Anders sieht es bei Hilfsorganisationen aus. Begonnen mit dem lokalen Tierschutzverein über regional, bundesweit oder international tätigen Hilfsorganisationen. Wie in allen Bereichen des Lebens gibt es auch im Bereich der gemeinnützigen Organisationen „schwarze Schafe“, die versuchen, sich das Mäntelchen der Gemeinnützigkeit umzuhängen und vorgeben gemeinnützig tätig zu sein. Schlussendlich jedoch soll, am Rande des von der Finanzverwaltung geduldeten, vornehmlich der Bereicherung bestimmter Personen gedient werden.

Für den Spender, der sich mit der Organisation nicht in ausreichender Tiefe auskennt, ist dies schwierig zu erkennen. Wer sich die Mühe macht und sich die wirtschaftlichen Zahlen der gemeinnützigen Organisation ansieht kann zumindest erkennen, wieviel der Mittel für Verwaltung und Werbung ausgegeben werden. Im wesentlichen orientiert sich beispielsweise auch das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstits für soziale Fragen DZI an diesen Kennzahlen.

Für die Organisation entsteht erneut ein Zwiespalt. Wie viel Werbung ist gerechtfertigt, um Mittel für den verfolgten Zweck zu generieren? Sollten nicht die Taten bereits genug für die Sache sprechen? Ist es sinnvoller gegebenenfalls kostenintensiveres Personal einzusetzen, das aufgrund seiner höheren Befähigung im Gegenzug deutlich effektiver ist oder gilt es die Personalaufwendungen unter allen Umständen so niedrig wie möglich zu halten?

Die Organisation steht nicht nur hinsichtlich der Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel vor diesen Problemen, sondern auch hinsichtlich der Außenwirkung. Für den geneigten Spender kann der Verwaltungskosten- und Werbekostenanteil an den Gesamtausgaben durchaus ein Kriterium sein um zu beurteilen, ob eine gemeinnützige Organisation die ihr gegebenen Mittel verantwortungsvoll einsetzt. Schlussendlich sollte jedoch die geleistete Arbeit das entscheidende Kriterium sein, zu spenden oder auch nicht. Dies bedingt jedoch, dass sich der Spender gezielt mit der Organisation beschäftigt, der er Mittel zur Verfügung stellen möchte und sich hierbei sowohl den Fluss der erhaltenen und eingesetzten Mittel ansieht, als auch die Arbeitsergebsnisse der Organisation.

5. Weiterführende Informationen zu gemeinnützigen Körperschaften und deren Besteuerung ■

Die Informationen dieser Seite sind sehr allgemein gehalten und sollen lediglich einen Einstieg in die Thematik der Gemeinnützigkeit und ihrer Organisationen bieten. Bitte informieren Sie sich auf unseren weiterführenden Seiten ausführlich zum Thema Gemeinnützigkeit aus steuerlicher Sicht.


  zurück zum Seitenanfang