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  1. Eselgrimm und Partner
  2. Steuerkanzlei

Unsere primäre Aufgabe, die Steuerberatung ■

Die Aufgabenstellung eines Steuerberaters besteht selbstverständlich unverändert darin, dafür Sorge zu tragen, die Steuerbelastung der Mandanten möglichst gering zu halten. Damit ist es aber schon lange nicht mehr getan. Beschränkte sich die Tätigkeit eines Steuerberaters führer häufig auf die reine Zahlenverarbeitung, ist er heute ein breit gefächerter professioneller Dienstleister.

Inhaltsverzeichnis

1. Steuerberatung im Wandel ■

Steuerberatung
Steuerberatung

Das Berufsbild des Steuerberaters hat sich gewandelt.

Zu Beginn der 1990er-Jahre hatte eine Steuergesetzgebung eine Bestandszeit von durchschnittlich 4 Jahren. Heute beträgt diese gerade noch 10 Monate. Es ist daher extrem schwierig geworden, Mandanten hinsichtlich der optimalen zukünftigen Steuergestaltung zu beraten. Ebenso wurden viele Steuergestaltungsmodelle in den letzten 10 bis 15 Jahren abgeschafft und etliche Lücken in der Steuergesetzgebung geschlossen.

Die primäre Aufgabe in der Steuerberatung besteht selbstverständlich darin dafür Sorge zu tragen, dass unsere Mandanten nicht mehr Steuern zahlen als sie gesetzlich müssen. Steuerberatung ist inzwischen jedoch mehr als das reine Verarbeiten von Zahlen.

2. Ihr Steuerbüro als professioneller Dienstleister ■

Das klassische Berufsbild des Steuerberaters entspricht heute einem professionellen Dienstleister, der in der Lage ist, weit mehr für die Mandanten zu leisten als das noch vor einigen Jahren der Fall war.

War früher die Kernaufgabe des Steuerberaters in der steuerlichen Beratung des Mandanten, hat sich unser Beruf neben der steuerlichen Betreuung zu einem Partner in allen wirtschaftlichen Belangen unserer Mandantschaft gewandelt.

Unsere laufende Aufgabe besteht darin, für Sie den Überblick zu behalten und die steuerlich richtigen Schlüsse zu ziehen, die schlussendlich dafür sorgen, dass Sie eine möglichst niedrige Steuerlast zu tragen haben. Insbesondere das sich ständig verkomplizierende Regelwert der durch die Europäische Union stark beeinflussten Steuergesetzgebung macht es immer schwerer den Überblick zu behalten und ist für den Unternehmer häufig schlicht undurchschaubar.

„Steuern erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Gezische bekommt.“
- Jean-Baptiste Colbert, Marquis de Seignelay, französischer Minister  1651 -  1690

3. Beratung ■

Wir beraten Sie selbstverständlich steuergestaltend hinsichtlich Ihrer Unternehmens- und Lebensplanung, von der Investitionsplanung bis zur Nachlassregelung.

Selbstverständlich übernehmen wir außerdem die üblichen Tätigkeiten einer Steuerkanzlei:

  • Abschlusserstellung für Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen
  • Vertretung gegenüber allen Fiskalbehörden und -gerichten
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung unter Einhaltung der GoBD
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, einschließlich Baulohn
  • Individuelle Beratung zur Steuergestaltung
  • Beratung bei Betriebsprüfungen
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungsteuererklärungen sowie Beratung auch zu anderen Steuerthemen wie zum Beispiel der Branntweinsteuer oder Biersteuer

Durch den engen Kontakt mit unserer Mandantschaft haben wir die Möglichkeit, diese weit über das übliche Maß hinaus zu betreuen und zu beraten. So ist es für uns selbstverständlich, neben unserer steuerberatenden sowie steuergestaltenden Tätigkeit, unsere Mandanten auch in unternehmerischen Fragen zu unterstützen und Kriterien zur Entscheidungsfindung an die Hand zu geben. Wir begleiten Sie beratend bei Bankgesprächen und stehen bei Behördenanfordernissen zur Seite.

Besonderes Augenmerk legen wir seit Jahren auf die Thematik der Vereinsbesteuerung, die mit ihren unterschiedlichen Bereichen eine besondere Herausforderung darstellt. Gerne beraten wir die Vorstandschaft und den Kassier rund um die Themen Steuern, Jahresabschluss und Vereinsbuchführung und erstellen selbstverständlich alle benötigten Bücher, Jahresabschlüsse und Erklärungen.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die Sie hinsichtlich der Problematik des Nachweises der Umsatzversteuerung von seegehenden Sportschiffen umfangreich beraten können.

Weitere Leistungen und Informationen im Bereich der Steuerkanzlei ■