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Die Gründung eines Unternehmens und die Vorbereitung hierzu ■

Es ist fast so weit, dass Sie ihr Unternehmen gründen können. Der Gründungsakt an sich ist leicht und schnell vollzogen, egal ob Sie hierzu lediglich eine Gewerbeanmeldung abgeben müssen oder einen Notar beauftragen müssen. Sollten Sie ein freiberufliches Unternehmen gründen wollen, müssen Sie das lediglich mit Ihrer zuständigen Kammer besprechen und in der Folge einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben.

Inhaltsverzeichnis

1. Die Gründung vorbereiten ■

Den aufwändigsten Teil der Gründungsphase haben Sie nun abgeschlossen. Dennoch stehen noch einige Schritte zur Gründung an, die Sie erledigen sollten, bevor Sie die tatsächliche Gründung Ihres Unternehmens vollziehen. Wie in der bisherigen Gründungsphase auch ist eine gründliche Vorbereitung ausschlaggebend für den späteren Erfolg.

Die Liste der Aufgaben, die wir hier nennen ist, je nach dem zu gründenden Unternehmen, nicht abschließend, umfasst jedoch die wesentlichen Schritte der meisten Existenzgründungen. Womit Sie in jedem Fall starten sollten ist, so benötigt, die Finanzierung Ihres Vorhabens zu sichern, denn wenn es Ihnen nicht gelingt die Finanzierung sicherzustellen, sind die weiteren Schritte obsolet.

  • Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und stellen Sie die Finanzierung der notwendigen Investitionen sicher.
  • Eröffnen Sie ein betriebliches Bankkonto. Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll ein eigenes Bankkonto für das Unternehmen zu führen.
  • So gewünscht, sichern Sie sich die Markenrechte an Ihrem neuen Produkt. Dies kann in Form einer Bildmarke, einer Wortbildmarke oder Wortmarke geschehen.
  • Sichern Sie sich einen passenden Domainnamen.
  • Sollten Sie in Ihrem Gründungsunternehmen Auszubildende beschäftigen wollen, klären Sie, ob Sie eine Ausbildereignungsprüfung benötigen.
  • Sollten Sie noch keinen Steuerberater mit der Betreuung Ihres Unternehmens beauftragt haben sollten Sie sich spätestens jetzt darum kümmern, wer Sie zukünftig fachkundig in Sachen Steuern und rund um Ihr Jungunternehmen berät.
  • Klären Sie Ihre innerbetriebliche Organisation. Soll ein Warenwirtschaftssystem zum Einsatz kommen? Mit welchem Programm wollen Sie Rechnungen und Mahnungen erstellen? In welcher Form und in welchem Umfang kann ihr Steuerberater bei den internen Verwaltungsaufgaben unterstützen? Wie werden die Belege an den Steuerberater überlassen? Wer ist innerbetrieblich für welche Bereiche zuständig und wie sind diese organisiert?
  • Welche Zahlungssysteme werden zum Einsatz kommen? Benötigen Sie ein EC-Kartenterminal?
  • Schließen Sie die gegebenenfalls vorbereiteten Mietverträge ab und legen den Firmensitz fest.
  • Prüfen Sie ob für Ihr Gründungsunternehmen besondere behördliche Auflagen bestehen. Dies kann z.B. hinsichtlich von Hygienevorschriften der Fall sein.
  • Klären Sie ab, wer Ihr zuständiger Ansprechpartner bei Behörden oder Behörden ähnlichen Institutionen ist und prüfen Sie ob Zugangsvoraussetzungen zur Unternehmensgründung bestehen. Einige Handwerksbetriebe können nur von einem Handwerksmeister geführt werden, Freiberufler haben ebenfalls Qualifikationsvoraussetzungen.

„Was nicht angefangen wird, wird niemals fertig werden.“
- Johann Wolfgang von Goethe, Dichter  1749 -  1832

2. Die Gründung des Unternehmens vollziehen ■

Die Gründung selbst ist ein erstaunlich einfacher Vorgang. Haben Sie sich dazu entschieden ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts errichten zu wollen gehen Sie zum zuständigen Ordnung- oder Gewerbeamt und melden Sie das Gewerbe an. Je nach Art des Gründungsunternehmens können hierzu noch weitere Voraussetzungen notwendig sein. Bei Handwerkern beispielsweise die Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer, wenn es ein Handwerk mit Meisterpflicht ist. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Allerdings müssen sich Freiberufler bei der für sie zuständigen Kammer melden und dort den Beginn des Unternehmens anzeigen.

Haben Sie sich dafür entschieden einen eingetragenen Kaufmann, eine UG, eine GmbH, eine OHG eine KG errichten zu wollen ist der nächste Schritt zur Unternehmensgründung der Gang zum Notar. Gründergruppen, die sich für eine Kapitalgesellschaft oder eine eintragungspflichtige Personengesellschaft entschieden haben, waren bislang eine Vorgründungsgesellschaft in Form einer GbR bei der alle Gesellschafter voll haften. Erst nach dem Notartermin handelt es sich um eine Gründungsgesellschaft, bei der noch immer einer Verlusthaftung besteht. Erst, nachdem die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist, geht die Haftung auf die Gesellschaft über, wobei bei Personengesellschaften natürlich weiterhin die genannten Haftungen bestehen.

Nach Gewerbeanmeldung bzw. nach Eintragung in das Handelsregister ist Ihr Unternehmen errichtet. Die Gründung ist vollzogen.