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  2. Steuerkanzlei
  3. Leistungsübersicht

Als Steuerberater leisten wir weit mehr als nur die Erledigung von Buchführung, Abschluss und Steuererklärung ■

Die umfassende Beratung und Betreuung unserer Mandanten in allen Belangen des steuerlichen und wirtschaftlichen Alltags sind unsere Kernkompetenz. Als Berater und Dienstleister unserer Mandanten schaffen wir Ihnen die Möglichkeit, sich voll auf die Erledigung Ihrer betrieblichen Aufgaben zu konzentrieren. Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite, der Sie nicht nur hocheffektiv in Ihren Verwaltungsaufgaben entlastet, sondern Sie in unternehmerischen und auch in privaten Belangen berät und unterstützt.

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlegende Leistungen eines Steuerberaters ■

Selbstverständlich bietet unsere Kanzlei die klassischen Leistungen einer Steuerkanzlei die man erwartet. Der Leistungsumfang einer modernen Steuerkanzlei endet jedoch nicht mit den erwateten Leistungen, sondern geht weit über diese hinaus. Alle Vorteile, die Sie durch die Betreuung durch uns als Steuerberater genießen können aufzuzählen, würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Besonderen Schwerpunkten haben wir entsprechende Informationsseiten gewidmet, die Sie über die Webseitennavigation erreichen können. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Vorstellung davon geben, was Sie neben den Leistungsschwerpunkten, denen wir besondere Aufmerksamkeit in den jeweiligen Unterseiten geschenkt haben, an weiteren Servicedienstleistungen durch unsere Kanzlei erhalten. Wir werden hierbei nicht nur als Steuerberater in der Nähe tätig. Wir betreuen Unternehmen bundesweit und zählen Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt zu unserer Mandantschaft.

1.1. Finanzbuchführung, Lohnbuchführung, Abschluss, Steuererklärung ■

Die Grundleistungen, die ein Steuerberater bietet, sind das Erstellen von Buchführungen, Abschlüssen und Steuererklärungen. Hierbei bieten wir umfassende Leistungen. Das heißt, der Mandant überlässt uns seine Belege zur Erstellung von Buchführungen und/oder Steuererklärungen und damit hat er seine steuerlichen Pflichten erledigt. Wir erstellen Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung, Lohnbuchführung, Abschluss und Steuererklärungen, klären alle Belange mit der Finanzverwaltung, prüfen Bescheide, führen gegebenenfalls Einspruchsverfahren und tragen Sorge dafür, dass die Steuerbelastung des Mandanten nicht höher ist, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierbei tragen wir Sorge dafür, des Mandanten so weit als irgend möglich zu entlasten und diesem nicht mehr Verwaltungsaufwand als nötig zuzumuten.

1.1.1. Lexoffice, Sevdesk, Debitoor & Co. ■

Man könnte meinen das Rad würde neu erfunden, wenn man sich die aktuellen Onlinelösungen für die Erstellung der Buchführung ansieht. Das ist natürlich nicht so. Buchhaltungsprogramme gibt es schon lange in unterschiedlich komplexen Lösungen und mit oder ohne angegliedertes Warenwirtschaftssystem. Neu ist der Weg wie die Buchhaltung erstellt wird. Bislang hatten alle Buchhaltungsprogramme die gleiche Funktionsweise. Bei Einnahmeüberschussrechnern wurden anhand der Bewegungen von Bank und Kasse die Einnahmen und Ausgaben entsprechenden buchhalterischen Konten zuwiesen. Bei bilanzierenden Unternehmen anhand der geschriebenen oder erhaltenen Rechnungen. Das Ergebnis war sowohl eine betriebswirtschaftliche Auswertung, als bei bilanzierenden Unternehmen eine Übersicht über die Forderungen und Verbindlichkeiten.

Die Onlinelösungen verfolgen einen anderen Ansatz. Unbeachtlich dessen, ob es sich um einen Einnahmeüberschussrechner oder einen bilanzierenden Betrieb handelt werden alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfasst und in der Folge den Bewegungen von Bank und Kasse zugeordnet. War in der Vergangenheit die Übersicht der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten das Ergebnis der buchhalterischen Erfassung der Belege ist nun die eigentliche Buchhaltung das Ergebnis der Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Vorteil für den Unternehmer besteht darin, dass dieser eine stets aktuelle Übersicht über seine einzufordernden oder zu zahlenden Rechnungen hat.

Das können wir auch und leisten hierbei mehr als Lexoffice, Sevdesk, Debitoor & Co. . Warum erfahren Sie in unseren Ausführungen zur. digitalen Buchführung

1.2. Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer ■

Selbstverständlich erstellen wir für unsere Mandanten die Einkommensteuererklärung sowie Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung. Das Steuerrecht ist sehr komplex und für einen Laien kaum überschaubar. Steuerpflichtige, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen, benötigen in den meisten Fällen jedoch keinen Steuerberater und die von uns erbrachte Leistung steht häufig in keinem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sollte die Steuererklärung jedoch andere oder weitere Einkunftsarten umfassen, ist es meist sinnvoll sich vom Fachmann beraten zu lassen, da die Mannigfaltigkeit der Regelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer für die meisten Steuerpflichtigen nicht mehr zu überschauen ist.

Eine Vielzahl der Erbschaften und Schenkungen bleiben effektiv steuerfrei, da die gesetzlichen Freibeträge nicht überschritten werden. Im Erbfall oder bei Schenkungen ist der Erwerber jedoch verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Steuererklärung zu fertigen und abzugeben. Nun denken die meisten Erben oder Beschenkten nicht daran, eine entsprechende Erklärung fertigen zu lassen. Bei Erbschaften und Schenkungen im üblichen Umfang ist dies der Finanzverwaltung bewusst. Bei erheblichen Erbschaften oder Schenkungen jedoch, erwartet die Finanzverwaltung, dass der Erbe oder Beschenkte selbständig tätig wird und aus eigenen Stücken eine Erklärung abgibt. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung und fertigen diese auf Wunsch für Sie.

1.3. Abschlusserstellung und betriebliche Steuererklärungen ■

Die Abschlusserstellung ist eine Kerntätigkeit der Steuerberatung. Alle Unternehmen sind verpflichtet turnusmäßig Ihre Gewinne festzustellen. Dies kann in Form einer zu erstellenden Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung geschehen. Bei Abschlusserstellung durch einen Steuerberater gehen Sie sicher, dass die erforderlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung beachtet und umgesetzt werden. Ebenso erfolgt durch den Steuerberater die notwendige elektronische Übermittlung der Bilanz an die Finanzverwaltung, den Bundesanzeigerverlag und gegebenenfalls an die Bank als digitaler Finanzbericht.

Die Erstellung der betriebsnotwendigen Steuererklärungen ist ebenfalls Aufgabe und Teil der steuerberaterlichen Leistung im Zuge der Abschlusserstellung. Dies umfasst regelmäßig die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung, sowie gegebenenfalls die Körperschaftsteuererklärung und die Erldigung weiterer notwendiger Steuererklärungen.

„Steuern - ein erlaubter Fall von Raub“
- Thomas von Aquin, Philosoph  1225 -  1274

2. Was kostet ein Steuerberater? ■

Verständlicherweise möchten Sie wissen, was es kostet sich durch einen Steuerberater vertreten zu lassen. Die Frage ist jedoch leider nicht so einfach zu beantworten. Auf die Frage „Was kostet es ein Bad zu renovieren“ könnte ein Handwerker auch keine einfache Antwort geben, ohne weitere Spezifikationen abzufragen. Das ist bei der Dienstleistung eines Steuerberaters nicht anders.

Die Kosten der Steuerberatung richten sich grundsätzlich zunächst nach der Leistung, die Sie von Ihrem Steuerberater abrufen und danach welchen Aufwand der Steuerberater betreiben muss, um diese zu erbringen. Dazu kommt, dass Steuerberater Teil der öffentlichen Rechtspflege sind und daher wie Anwälte und Notare durch Gesetz an gewisse Gebührenhöhen gebunden sind. Es wurde zwar inzwischen in die Steuerberatungsvergütungsverordnung aufgenommen, dass man die dort festgelegten Gebühren sowohl über- als auch unterschreiten kann, doch das muss begründet werden können und trifft auf 99 % aller Mandate nicht zu, da diese nicht derartig außergewöhnlich sind um dies zu rechtfertigen.

2.1. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ■

Wie bereits erläutert sind wir als Steuerkanzlei an die StBVV gebunden. Der Hintergrund ist, dass der Staat gesetzlich festlegen will, dass jedem Bürger der Zugang zur öffentlichen Rechtspflege offen steht und daher die Höhe der Gebühren, die ein Steuerberater verlangen darf, begrenzen will. Dies geschieht, indem der Gesetzgeber festgelegt hat, nach welchem Maßstab sich die Bemessung der Gebühren richten soll und in welchem Rahmen sich diese bewegen darf.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der StBVV dergestalt, das zunächst festgelegt wird, wonach sich die Gebühr richtet. Dies ist Regelmäßig der wirtschaftliche Erfolg des Steuerpflichtigen. Für die Erstellung des Mantelbogens zur Einkommensteuer zum Beispiel die Summe der positiven Einkünfte, mindestens jedoch 8.000 EUR. Für die Erbringung der Leistung darf der Berater eine Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A der StBVV verlangen.

In der entsprechenden Tabelle zur StBVV kann man dann ablesen, wie hoch eine volle Gebühr ist. Bei 8.000 EUR beträgt eine volle Gebühr wären das 485 EUR. Als Gebühr verlangen, kann der Steuerberater zwischen 48,50 EUR (1/10 einer vollen Gebühr) und 291 EUR (6/10 einer vollen Gebühr). Die Tabelle steigt hierbei jedoch nicht 1:1 im Verhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Gebührenhöhe. So beträgt eine volle Gebühr bei einer Summe der positiven Einkünfte von 80.000 EUR gemäß Tabelle 1.411 EUR. Die Bemessungsgrundlage hat sich um das Zehnfache gesteigert, die Gebührenhöhe jedoch nur nicht ganz um das Dreifache.
Zur Erstellung des Mantelbogens verlangt unsere Kanzlei je nach Komplexität der Aufgabe zwischen 1/10 und 2/10 einer vollen Gebühr. Um im Beispiel zu bleiben also bei positiven Einkünften in Höhe von 8.000 EUR zwischen 48,50 EUR und 97,00 EUR, bei positiven Einkünften von 80.000 EUR zwischen 141,10 EUR und 282,20 EUR.

Sie sehen, es ist leider nicht so einfach eine Aussage über die Kosten der Steuerberatung zu treffen, da diese von einigen Faktoren abhängt. Wir scheuen uns nicht unsere Gebührenhöhen zu nennen. Wir erbringen herausragende Leistungen zu einem angemessenen Preis. Es ist jedoch leider nicht möglich, eine pauschale Aussage zu treffen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Hierzu benötigen wir die beschrieben Grundangaben, nach denen sich die Ermittlung der Gebühr nach der Steuerberatervergütungsverordnung richtet. Dies sind regelmäßig die Summe der Einkünfte, die Höhe der jährlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie die Summe der Aktivseite.

3. Worin liegt der Mehrwert einer modernen Steuerkanzlei für den Mandanten? ■

3.1. Rundumsorglospaket im Steuerbüro ■

Wir sind ihre Schnittstelle zur Finanzverwaltung. Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen überlassen haben, sind die Belange der Finanzverwaltung nicht mehr Ihr Problem und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Egal, ob es sich um Voranmeldungen, Erklärungen, Veröffentlichungen, Rückfragen von der Finanzverwaltung oder ähnlichen Behörden handelt, wir kümmern uns umfassend um Ihre Belange und Pflichten.

Ebenso übernehmen wir auf Wunsch einen Großteil Ihrer Verwaltungsaufgaben. Informieren Sie sich hierzu, wie wir Ihnen durch die digitale Erstellung der Buchführung oder als Ihr Backoffice viele Ihrer täglich anfallenden Arbeiten erleichtern können. Gerne erstellen wir für Sie eine professionelle Verfahrensdokumentation.

3.2. Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung ■

Sie bekommen von uns für jeden Voranmeldungszeitraum aussagekräftige wirtschaftliche Daten. In der laufenden Buchführung sind bereits Abschreibungen und Warenbestandsveränderungen erfasst, sodass Sie eine genaue Übersicht über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und deren Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhalten. Sämtliche betriebswirtschaftliche Auswertungen werden, bevor diese Ihnen zugestellt werden, zunächst auf Plausibilität überprüft und gegebenenfalls Rückfragen gestellt.

3.3. Gestaltungsberatung ■

Es ist unsere Aufgabe, dafür sorge zu tragen, dass Sie nur die Steuerlast tragen, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es je nach Fallkonstellation unterschiedliche Ansätze, die wir Ihnen gerne als Entscheidungsgrundlage aufbereiten. Egal ob es hierbei um eine geplante Erweiterung des Betriebes, Anschaffungen oder die Planung Ihres Nachlasses geht.

Lassen Sie sich hierbei von uns beraten und genießen Sie die umfassenden Leistungen, die wir Ihnen bieten können. Treffen Sie Entscheidungen auf fundierten Grundlagen, betreten Sie mit uns neue Wege, die wir Ihnen auch mit unserer Wirtschaftsberatung aufzeigen können.

3.4. Denken Sie daran, nur was wir wissen können wir auch beraten ■

Sprechen Sie mit uns! Nur was Sie mit uns besprechen, können wir auch beurteilen und Sie beraten. Beratung ist immer auch eine Bringschuld. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben, das können wir jedoch nur, wenn Sie uns in Kenntnis setzen.

3.5. Permanente Fortbildung gehört beim Steuerberater immer dazu ■

Selbstverständlich bilden wir uns permanent weiter und verfolgen die aktuelle Steuergesetzgebung. Um einen gleichmäßig hohen Standard für unsere Mandanten halten zu können, bedienen wir uns hierbei insbesondere folgender Institutionen:


4. Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei ■